Das Wichtigste: Es ist noch nichts entschieden. Die Prüfung aller vorgebrachter Sachverhalte obliegt nun weiter dem Regierungspräsidium Kassel.
Für uns im Aktionsbündnis Märchenland wurde es nach diesen unglaublich intensiven zurückliegenden mehr als 10 Monaten seit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung, noch dazu unter Corona-Bedingungen, jetzt wirklich Zeit, den Kopf mal wieder etwas freier zu bekommen. Manchmal ist es schon grenzwertig, was seit Jahren an Stunden, Gedanken und Kraft hier investiert werden muss – und auch zukünftig werden wird!
Aber ein Nachmittag mit Rucksack irgendwo im Reinhardswald – und jede und jeder von uns weiß wieder genau, warum es all das wert ist. Wir haben schon einiges erreicht, inzwischen in ganz Deutschland (und sogar darüber hinaus!) so viele und immer mehr Unterstützer*innen – und großartige Menschen hier vor Ort!
DIE ONLINE KONSULTATION
Wie wir im letzten Rundbrief mitgeteilt haben, konnten alle, die sich bis zum 4.Januar mit einer Eingabe beim Regierungspräsidium (RP) Kassel am Genehmigungsverfahren der ersten 18 Windturbinen im Reinhardswald beteiligt hatten, von Ende April bis Ende Mai an einer sog. Online-Konsultation dazu teilnehmen. Wir hatten unsere Zweifel an diesem Format geäußert, das den sonst üblichen Präsenz-Erörterungstermin ersetzen soll. Wie befürchtet, konnte und kann die Online-Konsultation den Anspruch eines physischen, transparenten und detaillierten Sach-Dialogs von Rede und Gegenrede u.E. nicht erfüllen und ist somit unbefriedigend. In der lediglich schriftlichen Online-Konsultation waren sämtliche Inhalte der bis zum 4.1. eingegangenen fast 700 Eingaben vom RP nach Themen sortiert worden und konnten nach dem Einloggen mit individuellem Code gelesen werden. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die eigene Eingabe zu ergänzen und auf erfolgte Antworten der jeweiligen Fachbehörde und der Antragsstellerin EAM „natur“ selbst noch einmal schriftlich zu reagieren. Eine weitere „Antwortrunde“ ist nicht vorgesehen. Viele Fragen bleiben somit offen.
UNBEFRIEDIGEND
Die bisherigen Antworten seitens RP und Antragssteller waren u.E. überwiegend wenig ergiebig, oft von wortgleich mehrfach verwendeten Grundsätzlichkeiten und allgemeinen Aussagen geprägt. Auch gingen sie wiederholt am konkret angesprochenen Inhalt vorbei. Dazu fanden wir die eine oder andere Widersprüchlichkeit in den Aussagen der Antragssteller. Einige der vorgetragenen Argumente sahen wir jedoch von der jeweilig zuständigen Behörde des Regierungspräsidiums mit der Anmerkung versehen, der Inhalt werde zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. In welcher Weise, bleibt unklar.
Trotzdem haben wir, ebenso wie Kommunen, Vereine, Verbände, andere hier in der Region und viele weitere Reinhardswald-Freund*innen aus dem ganzen Land noch einmal jede Menge Arbeit in diesen Verfahrensteil gesteckt und die Möglichkeit zu weiteren Ergänzungen genutzt: „(…)Während der Online-Konsultation wurden 509 Erläuterungen und Kommentierungen zu 475 unterschiedlichen Argumenten durch die Einwender in der Datenbank online eingegeben. Darüber hinaus wurden weitere 61 Argumente durch 67 Eingaben erläutert bzw. kommentiert und über andere Kommunikationsmittel (E-Mail, Brief und Fax) von den Einwendern eingereicht. Insgesamt wurden somit 536 Argumente durch Erläuterungen und Kommentierungen ergänzt.(…)“, so ist in der Niederschrift des Regierungspräsidiums Kassel zu lesen, die dann zum 1.7. 2021 für 4 Wochen allen Einwende*Innen zugänglich gemacht wurde.
250 Seiten umfasste nun diese Niederschrift. Darin finden wir dennoch (nach uns nicht bekannten Kriterien) nicht alle, sondern nur einen Teil der im Rahmen der Online-Konsultation eingebrachten Ergänzungen und Kommentierungen ausgewählt und aufgelistet. Angesichts der vielen hundert Ergänzungen war die mit der Niederschrift beauftragte Verfahrensführerin im Regierungspräsidium aber ganz sicher nicht zu beneiden und hat schon auf Grund dieser herausfordernden Aufgabe unsere Anerkennung.
WAS NUN?
Vonseiten des Regierungspräsidiums beschreibt die Verfahrensführerin das weitere Vorgehen in wenigen Worten so (Zitat aus der angesprochenen Niederschrift vom 29.6.2021, S. 240):
„Weiterer Verfahrensablauf
Die Genehmigungsbehörde wird alle entscheidungserheblichen Sachverhalte prüfen und abschließend bewerten. Erst danach kann – zu jeder der 18 beantragten WKA – eine Entscheidung getroffen werden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Bekanntmachung wird angegeben, wo und wann der Bescheid und seine Begründung einzusehen sind.“
Wir warten also wachsam aber gelassen auf die Entscheidung aus dem Regierungspräsidium, sofern diese überhaupt schon erfolgen kann. Vieles, sehr vieles ist u.E. strittig, fragwürdig, unhaltbar, ungeklärt – darunter, um nur einiges zu nennen, auch die Aktualität und Vollständigkeit der naturschutzfachlichen Gutachten und die Zuständigkeit im Brandfall. Der gemeindefreie Reinhardswald hat keine Feuerwehr.
ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG DER KULTURDENKMÄLER
Glasklare Aussagen gibt es dagegen von Seiten des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege. Dort hatte man bereits im Mai 2020 in einer Stellungnahme zum Antragsverfahren formuliert: „(…)Die bisher ungestörten, historischen Raumwirkungen mit den visuell und strukturell dominierenden Denkmälern werden künftig durch die neuen technischen Anlagen überprägt, die als technische Anlagen hoch aus dem Wald aufragen und mit Türmen und Rotoren sichtbar werden. Dies ist als erhebliche Beeinträchtigung bezogen auf die genannten Kulturdenkmaler anzusehen, da die visuelle Integrität massiv gestört wird. Es bestehen daher gegen die Errichtung der WEA insbesondere im Bereich der Sababurg erhebliche denkmalpflegerische Bedenken.(…)“
(Dr. Tobias Wolf für das hessische Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 9.6.2020).
Nach Anforderung weiterer Visualisierungen bekräftigt das Landesamt seine Einschätzung in einer ergänzenden, uns vorliegenden Stellungnahme vom Mai diesen Jahres erneut. Explizit werden darin die Windanlagen 5 bis 20 und damit 16 der 18 beantragten Anlagen als erhebliche Beeinträchtigung der denkmalpflegerisch zu sichernden Schutzgüter, insbesondere der Sababurg, bewertet!
Geht alles tatsächlich, wie vom Regierungspräsidenten mehrfach versichert, nach „Recht und Gesetz“, dürfte es wohl schon aus diesem Grund keine Genehmigung für diese 16 Anlagen geben.
WIRD ES KLAGEN GEBEN, WENN DOCH GENEHMIGT WIRD?
Sollte das RP als weisungsgebundene Behörde trotz allem, den Zielen der Landesregierung folgend, doch Anlagen genehmigen: Ja!
Wie wir wissen, haben sich zwei klageberechtigte Naturschutzverbände mit differenzierten Eingaben am Verfahren beteiligt und werden nach eigener Aussage im Fall der Genehmigung klagen. Dies sind die Naturschutzinitiative NI und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald SDW. Darüber freuen wir uns sehr! Ebenfalls klageberechtigt bzgl. einiger, sie unmittelbar betreffender Belange ist die Stadt Hofgeismar und auch die Gemeinde Wesertal, wie auch von beispielsweise fehlerhaften Schallberechnungen direkt betroffene Bürgerinnen und Bürger, die sich im Verfahren beteiligt haben.
Wir kündigen schon einmal an, dass, sollte es zu Genehmigungen und damit Klageverfahren kommen, die Klageführenden einiges an finanzieller Unterstützung brauchen werden. Aber dazu dann mehr…
Für heute herzliche Grüße
Euer Local Team von Rettet den Reinhardswald
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ACHTUNG: Wir agieren bewusst parteipolitisch neutral. Die Verwendung des Reinhardswalds zur eigenen, parteipolitischen Profilierung lehnen wir ab. Der Wald ist unverzichtbar für uns alle!