Mitte April erhielten alle, die sich bis zum 4.1.2021 in das Genehmigungsverfahren zu den ersten 18 Windturbinen im Reinhardswald mit persönlichen Stellungnahmen eingebracht haben, vom Regierungspräsidium Kassel ein Schreiben mit persönlichen Zugangsdaten. Damit könnt Ihr seit dem 29.4.2021 an einer Online-Konsultation teilnehmen.

Ihr habt mit Eurem Zugang nun die Möglichkeit, in das „Herz“ der aktuellen Planungen Einsicht zu nehmen und Euch noch einmal schriftlich zu Wort zu melden. Denn alle bisher vorgebrachten Argumente wurden sortiert und aufgelistet, einschließlich der dazu vorliegenden Äußerungen der jeweiligen Behörde und der Erwiderungen der Windanlagenplaner.

ONLINE KONSULTATION UNBEDINGT NUTZEN

Dies ist die Phase, in der Ihr weitere oder vertiefende Inhalte zu Eurer Einwendung vorbringen oder unzureichende Antworten aufgreifen könnt. Sie endet am 26.5.2021. Prüfen solltet Ihr folgendes:

  • Wurden Eure Argumente zufriedenstellend beantwortet?
  • Gibt es neue Aspekte?
  • Möchtet Ihr etwas ergänzen?

Diese mit der Pandemie begründete Online-Konsultation bewerten wir insgesamt allenfalls als Notlösung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Genehmigungsverfahren erfolgt üblicherweise ein Erörterungstermin in Form einer Präsenz-Veranstaltung. Damit soll sämtlichen EinwenderInnen Gelegenheit gegeben werden, sich aktiv, öffentlich und im Detail an Antragssteller wie BehördenvertreterInnen richten zu können. In Form von Frage und Antwort, Rede und Gegenrede soll so in transparenter, kommunikativer und in für alle Anwesenden nachzuvollziehender Weise die weitere Klärung wichtiger Inhalte erreicht werden.

Eine Behörde, der an einer sachrichtigen und objektiven Beurteilung in der Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens liegt, wird also schon aus Eigeninteresse nicht auf dieses interaktive Format verzichten wollen. Die Corona-Situation haben wir alle zur Kenntnis zu nehmen. Nicht ansatzweise kann aber die ersatzweise anberaumte Online-Konsultation diesem Anspruch auf Transparenz, Mitwirkung und vor allem zum Teil erst im kommunikativen Prozess entstehender Sachaufklärung gerecht werden. Unter Juristen ist zudem bereits die Auffassung zu vernehmen, dass das Instrument der ersetzenden Online-Konsultation nicht rechtskonform sei.

Wir haben uns daher an die Verfahrensführerin Frau Schabbach wie auch an Herrn Regierungspräsidenten Klüber gewandt mit der Aufforderung, im Zuge der Anhörung auch eine (technisch längst mögliche) virtuelle Antrags-Konferenz (Online-Meeting) anzusetzen. Dies gilt umso mehr, als der Verfahrensgegenstand zu Betrieb und Bau von 18 Großwindanlagen Im Reinhardswald von bekannt hohem öffentlichen Interesse ist. Wenn Ihr unsere Aufforderung durch eine eigene Mail oder einen Brief an das Regierungspräsidium unterstützen wollt schreibt an:

  • Email: Frau Schabbach
    immissionsschutzks@rpks.hessen.de
  • Postadresse: Regierungspräsidium Kassel, zu Händen Frau Schabbach / Herrn Klüber, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

Überaus bemerkenswert erscheint uns das zügige Bearbeitungstempo der allein aus unserem Zusammenschluss eingebrachten, zum Teil hochkomplexen und umfangreichen, über 1000 Seiten umfassenden Stellungnahmen – setzt man die hier zwingend erforderliche Bearbeitungstiefe voraus. Ob diese Tiefe erreicht wurde, wird sich nun zeigen. (Nach Angabe aus dem RP Kassel gingen bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 4.1.2021 zudem weit mehr als 600 Einwendungen gegen dieses Vorhaben ein.)

Herzliche Grüße
Euer Local Team von Rettet den Reinhardswald

ACHTUNG: Wir agieren bewusst parteipolitisch neutral. Die Verwendung des Reinhardswalds zur eigenen, parteipolitischen Profilierung lehnen wir ab. Der Wald ist unverzichtbar für uns alle!?